Wahl zur IHK Vollversammlung 2023
Dieses Frühjahr war bei der IHK Ulm die Wahl zur Vollversammlung. Bis zum 10. Mai 2023 konnten die IHK Ulm Mitglieder ihre Stimme online oder per Brief abgeben. Zur Wahl standen 98 Kandidaten für die Amtsperiode 2023-2028. In das Gremium können aber nur 52 Unternehmer/-innen gewählt werden. Davon wurden 32 Mitglieder wieder gewählt, die bereits in der letzten Wahlperiode der Vollversammlung angehörten. 20 Unternehmer/-innen sind neu hinzugekommen.
Die Vollversammlung ist das oberste Gremium der IHK und somit das Parlament der regionalen Wirtschaft. Sie bestimmt den Kurs der IHK Ulm und entscheidet über Fragen, die für die kammerzugehörige gewerbliche Wirtschaft von grundsätzlicher Bedeutung sind. Darüber hinaus wählen die Mitglieder der Vollversammlung den Präsidenten oder die Präsidentin sowie die Vizepräsidentinnen und Vizepräsidenten (das Präsidium), beschließen den IHK-Wirtschaftsplan und entscheiden über die zu entrichtenden Beiträge.
Die IHK Ulm vertritt in ihrem Zuständigkeitsbereich die wirtschaftlichen Belange von rund 41.000 Unternehmen – vom Ein-Personen-Unternehmen bis zum Global Player. Die Mitgliedschaft ist gesetzlich und somit können sich alle Unternehmen, unabhängig ihrer Größe, einbringen. Wahlberechtigt sind alle IHK-Mitglieder innerhalb ihres Wahlbezirks und ihrer Wahlgruppe. So ist auch gewährleistet, dass die Vollversammlung eine große Vielfalt in Form von allen Branchen, Regionen und Unternehmensgrößen widerspiegelt.
Unser Junior Chef Matthias Utz, stellte sich zum ersten Mal zur Wahl und wurde prompt gewählt. Wir gratulieren ihm herzlich zur Wahl in die Vollversammlung der IHK Ulm.
Unser Inhaber Rainer Utz war seit 1993 Mitglied des Einzelhandelsausschusses der IHK und seit 1998 Mitglied der Vollversammlung der IHK. Er hatte sich in diesen Funktionen stets für die Belange der mittelständischen Wirtschaft eingesetzt. Für die neue Wahlperiode hatte er nicht mehr kandidiert.
Matthias Utz
Rainer Utz