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Utz Lebensmittel Großhandel
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Utz Lebensmittel - Kompetenz in Nahversorgung

Vertriebskonzepte für Nahversorger - Tankstellen - Kioske

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Allgemeines

Unsere Lieferungs- und Zahlungsbedingungen gelten für alle Angebote, Verkäufe und Lieferungen ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Lieferungs- und Zahlungsbedingungen abweichende Einkaufs-bedingungen erkennen wir nicht an. Mit der Auftragserteilung werden unsere Lieferungs- und Zahlungsbedingungen anerkannt.

§ 2 Angebote

Unsere Angebote sind unverbindlich und frei- bleibend bezüglich Lieferung und Preis. Kaufpreis ist der am Tag der Lieferung gültige Listenpreis; es kommen ggf. die Ihnen bekannten auftrags- bzw. umsatzbezogenen Zu- oder Abschläge in Anrechnung.

§ 3 Kalkulationshilfe

Die von uns im Ordersatz, auf Rechnungen und Bestellisten angegebene Preisempfehlung (inklusive Mehrwertsteuer) ist unverbindlich. Wir betonen ausdrücklich, dass es sich hierbei nur um eine Kalkulationshilfe handelt, die auf Erfahrungen aus unserem Kundenkreis beruht; sie müssen der örtlichen Wettbewerbs- und Kostenlage individuell angepasst werden.

§ 4 Zahlungsbedingungen

Unsere Rechnungen sind sofort nach Lieferung ohne jeden Abzug fällig und werden mittels SEPA-Firmenlastschriftverfahren eingezogen. Schließt sich der Abnehmer dem SEPA-Firmenlastschriftverfahren nicht an oder wird die Lastschrift nicht eingelöst, erheben wir eine Bearbeitungsgebühr von 0,5% auf den Rechnungsbetrag, mindestens jedoch € 5,00. Erfolgt die Zahlung nicht innerhalb 8 Tagen nach Lieferung, tritt ohne weitere Mahnung Zahlungsverzug ein mit der Folge, dass wir zusätzliche bankübliche Kontokorrentzinsen berechnen. Alle Spesen und Gebühren, die uns für nicht eingelöste Lastschriften, Schecks und Wechsel berechnet werden, gehen zu Lasten des Abnehmers. Bei Zahlungsverzug sowie bei Zahlungsunfähigkeit, bei Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Käufers oder bei einer Pfändung beim Käufer, werden unsere jeweiligen Forderungen gegen den Käufer sofort fällig. Von diesem Zeitpunkt an ist er nicht mehr berechtigt, über die in unserem Eigentum stehende Ware zu verfügen, auch nicht durch Weiterverkauf. Wird auf Anforderung die gesamte Restschuld nicht sofort bezahlt, sind wir berechtigt, die Herausgabe unserer unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren zu verlangen. Zurückbehaltungsrechte des Käufers sind ausgeschlossen. Alle durch die Wiederinbesitznahme der Ware entstehenden Kosten trägt der Käufer. Rabatte entfallen bei Beantragung des Insolvenzverfahrens, bei Zahlungseinstellung oder Zahlungsverzug des Geschäftspartners.

§ 5 Eigentumsvorbehalt

Alle von uns in unserem Namen und für unsere Rechnung gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung – und zwar aller Verpflichtungen uns gegenüber unser Eigentum. Alle Forderungen des Käufers aus dem Weiter-verkauf gelten als an uns abgetreten. Die abgetretene Forderung dient zu unserer Sicherheit in Höhe das Wertes der jeweiligen verkauften Vorbehaltsware. Solange unser Eigentums-vorbehalt besteht, darf der Kunde die Ware weder verpfänden noch zur Sicherung übereignen. Im Falle von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen seitens Dritter ist der Kunde verpflichtet, Wider-spruch einzulegen und uns in Kenntnis zu setzen.

§ 6 Bestellung und Lieferung

Die Auftragsannahme erfolgt nur auf dem von uns individuell vorgegebenen Weg. Die Lieferung erfolgt entsprechend dem festgelegten Tourenplan in Rollbehältern ebenerdig frei Haus. Ein Anspruch auf Belieferung außerhalb des Tourenplanes besteht nicht. Soweit die örtlichen Verhältnisse eine rationelle Entladung in Rollbehältern ebenerdig frei Haus nicht ermöglichen, verpflichtet sich der Käufer, bei der Entladung behilflich zu sein; muss Ware vom Rollbehälter abgeladen werden, erheben wir einen Bearbeitungszuschlag in Höhe von 2%.

§ 7 Leergut, Rollbehälter

Die Ihnen leihweise überlassenen Gegenstände sind pfleglich zu behandeln sowie unverzüglich und unvertauscht zurückzugeben. Der Käufer hat Rollbehälter und Leergut bei Anlieferung abhol-fertig bereitzustellen. Für nicht zurück-gegebene Rollbehälter stellen wir den Anschaffungsbetrag in Rechnung.

§ 8 Gewährleistungshaftung

Reklamationen müssen unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 3 Tagen nach Empfang der Ware schriftlich geltend gemacht werden. Bei begründeten Beanstandungen verpflichten wir uns, nach unserer Wahl entweder zu entsprechender Ersatzlieferung oder zur Herab-setzung des Kaufpreises. Ein Anspruch auf Wandlung oder Schadenersatz besteht nicht. Ersatz eines weitergehenden unmittelbaren oder mittelbaren Schadens wird nicht gewährt. Die Gefahr für Verlust, Schädigung, Diebstahl, Qualitätsminderung etc. geht mit der Übergabe der Ware an den Käufer auf diesen über. Die Übergabe der Ware gilt auch dann als erfolgt, wenn die Ware auf einem vom Käufer vorgesehenen Platz abgestellt wird. Rekla-mationen aus der Lieferung von Frischwaren müssen am Tag der Lieferung telefonisch geltend gemacht werden.

§ 9 Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Ochsenhausen, Gerichtsstand ist Biberach/Riß , oder dass zuständige übergeordnete Gericht.

§ 10 Vertraulichkeit

Unsere Preise und unsere Mitteilungen sind vertraulich zu behandeln. Dritten darf keine Einsicht gewährt werden.

Utz GmbH & Co. KG
Kolpingstraße 40
88416 Ochsenhausen

UNSERE LEISTUNGEN

Vertriebsleistungen - Shopgestaltung - Werbung & Marketing - Logisitk - Kassensysteme

Die Firma Utz bietet weit reichende Unterstützung im Rahmen der Planung und Konzeption von Verkaufsflächen bei unterschiedlichen Konzepten.

VERTRIEBSKONZEPTE

UM' S ECK - Dorfladen - Nah & Frisch

Vertriebskonzept für Frische- und convenience-orientierte Nahversorgungs-Geschäfte, Nachbarschaftsmärkte, Tankstellen und Kioske. Von Ananas bis Zucker, von Preiseinstieg bis Marke.

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